Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Betreiber der Lernplattform sind bemüht, das Angebot der ILIAS-Lernplattform im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt nur für die Lernplattform
https://college.saat-plus-tat.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Lernplattform ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) weitestgehend vereinbar. Viele Bereiche wurden barrierefrei entwickelt oder entsprechend optimiert.
Nicht barrierefreie Inhalte
Weiterhin sind die nachstehend aufgeführten Inhalte nicht barrierefrei:
- Klare Bildsprache: Bilder sollen verständlich sein und zu den Inhalten einer Seite passen. Derzeit werden in der Regel dekorative Bilder verwendet.
- Inhaltliche Gestaltung: Texte sollen eine plausible und einheitliche Informationsstruktur haben und mithilfe von Formatvorlagen erstellt werden, um Überschriften und Aufzählungen für Screenreader-User erkenntlich zu machen. Dies wird derzeit noch nicht auf allen Unterseiten erfüllt. Wir sind bemüht, dies in naher Zukunft auf allen bestehenden und neu erstellten Seiten umzusetzen.
- Alternativtexte bei Bildern: Alle Bilder und grafischen Bedienelemente sollen mit Alternativtexten versehen sein. Dies wird derzeit noch nicht auf allen Unterseiten erfüllt.
- Untertitel und Audiodeskriptionen für Videos: Wenn die Tonspur und ggf. Bildspur eines aufgezeichneten Videos Informationen enthält, sollen Untertitel als Textalternative und ggf. Audiodeskriptionen bereitgestellt werden. Dies ist derzeit nicht bei allen Videos der Fall. Bei neu erstellten Videos sind wir bemüht, Untertitel bereitzustellen.
- Textalternativen für Audiodateien und stumme Videos: Einige Audiodateien und stumme Videos haben keine Textalternativen.
- Gebärdensprache: Eine Textalternative in Gebärdensprache ist für dieses Angebot nicht erforderlich und wird nicht angeboten.
- Kontraste: Um das Corporate Design beizubehalten wurde teilweise auf starke Kontraste verzichtet. Die Kontrastvorgaben zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe werden derzeit noch nicht auf allen Seiten erfüllt.
- Schriftart: Wir verwenden die Schriftart Open Sans, um das Corporate Design beizubehalten. Manche Buchstaben sind ohne Kontext schwer unterscheidbar, beispielsweise das große i (I) und das kleine L (l). Sie können eine bevorzugte Schriftart über die Browsereinstellungen auswählen, um diese Barriere zu umgehen.
- Lernmaterialien: Ältere Lernmaterialien sind teilweise nicht vollständig barrierefrei. Bei neu erstellten Inhalten sind wir bemüht, eine weitgehende Barrierefreiheit sicherzustellen.
Lernmaterialien werden teilweise von Dritten erarbeitet und eingestellt. Da nicht alle gleichermaßen gut mit der Erstellung barrierefreier Materialien vertraut sind, ist die Barrierefreiheit nicht einheitlich gegeben. Das betreibende Team dieses Angebots bietet Anleitungen und Fortbildungsangeboten für die Erstellung barrierefreier Inhalte und Medien.
- PDF-Downloads: Downloads sollen barrierefrei sein. Derzeit sind zahlreiche auch ältere PDF-Dateien im System verfügbar und teilweise nicht barrierefrei. Bei neu eingestellten PDF-Downloads sind wir bemüht, diese barrierefrei zu erstellen. PDF-Downloads von Dritten sind ggf. nicht barrierefrei. Externe sind dazu angehalten, diese barrierefrei zur Verfügung zu stellen.
- Ohne Farben nutzbar: Über Farben vermittelte Informationen sollen auch ohne Wahrnehmung der Farbe verfügbar sein, also zusätzlich durch andere Mittel (etwa Fettung oder Einrückung) hervorgehoben sein. Bei einigen kartographischen Daten ist dies derzeit noch nicht der Fall. Bei der laufenden Neuerstellung von Grafiken und Bedienelementen sind wir bemüht, Linien und Flächen auch ohne Farbinformationen eindeutig hervorzuheben.
- Videokonferenzen (BBB): Die Nutzung des Video-Konferenzraumes BigBlueButton ist nicht vollständig barrierefrei (zum Prüfbericht des Bundesweiten Kompetenzzentrums für Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung - PDF, 1.1MB) . Die Open-Source-Community ist bemüht dies schrittweise zu verbessern. Wenn Sie auf einen Gebärdendolmetscher angewiesen sind, melden Sie diesen Bedarf bei der Anfrage zur Veranstaltung.
- Leichte Sprache: Eine Textalternative in leichter Sprache ist für dieses Angebot nicht erforderlich und wird nicht angeboten.
Hinweis zum Bedienkonzept der ILIAS-Lernplattform
Sie können ILIAS mit assistiven Technologien aktiv bedienen und Interaktionen durchführen.
Das Hauptmenü, die Kopfzeile und die Navigationshilfen sind als Navigation ausgezeichnet.
Der Hauptinhaltsbereich ist als Main ausgezeichnet. Die Blöcke mit den zusätzlichen Diensten sind als Complementary ausgezeichnet.
Die Hyperlinks der Navigation können über die Tastatursteuerung der Tabulatortaste ausgewählt werden.
Für einzelne Navigationsbereiche kann unter Umständen eine Steuerung per Pfeiltasten erforderlich sein.
Barrieren auf der ILIAS-Lernplattform
Die ILIAS-Community bemüht sich um größtmögliche Barrierefreiheit. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit teilweise noch nicht barrierefrei:
- Geräteunabhängigkeit: Viele der eingesetzten Tabellen sind nicht responsiv.
- Vergrößerung des Textes: Seiteninhalte müssen auf allen Geräten lesbar sein. Bei einer Vergrößerung des Textes mit Hilfe der Zoom-Funktion sind die Menüpunkte „Profil und Datenschutz“ und „Einstellungen“ nicht per Tastatur zu öffnen.
- Bedienung per Tastatur: Die Monatsauswahl bei Kalendern kann nicht per Tastatur bedient werden.
- Bedienung per Tastatur: Objektblöcke können nicht per Tastatur bedient werden. Der Screenreader gibt die Information, dass sich Objektblöcke ausklappen lassen, nicht aus. Tipp: In Kombination mit Ihrem Screenreader lassen sich Objektblöcke, die immer als Überschrift (h2) markiert sind, auffinden und mit Enter öffnen.
- Formularelemente: Vereinzelte Formularelemente sind nicht beschriftet.
Bekannt gewordene Barrieren werden zeitnah an das ILIAS-Entwicklerteam zurückgemeldet, um die Barrierefreiheit stetig weiter zu verbessern.
Auch das betreibende Team dieses Angebots ist aktiv an der Analyse von Barrieren und der Rückmeldung an die Entwickler und Entwicklerinnen der betroffenen ILIAS-Funktionen beteiligt, damit festgestellte Barrieren zeitnah beseitigt werden können.
Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei
Aufgrund der Vielzahl von entwickelten Inhalten fehlen teilweise die Kapazitäten für eine barrierefreie Überarbeitung aller Inhalte. Wenn die Aufwände zu hoch sind, müssen entsprechend Abwägungen stattfinden. Weitere Informationen dazu enthält Artikel 5 "Unverhältnismäßige Belastung" der Richtlinie (EU) 2016/2102.
Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Wir bemühen uns kontinuierlich um einen möglichst hohen Grad der Barrierefreiheit und arbeiten sukzessive an der Verbesserung der Zugänglichkeit. Alle neuen Inhalte werden in der Regel barrierefrei bereitgestellt. Die Barrierefreiheit ist in unsere Beschaffungspraxis integriert.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 31.10.2025 erstellt. Lernplattform wurde intern per Selbsteinschätzung bewertet.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.
E-Mail: college@saat-plus-tat.de
Durchsetzungsverfahren
Für Produkte und Dienstleistungen nach BFSG (seit 28. Juni 2025): i.d.R. sind Marktüberwachungsbehörden der Länder für Durchsetzung zuständig oder die Schlichtungsstelle des Bundes.
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).